Was ist eine kirchliche Trauung?
„In der Kirche heiraten“ - das ist: Vor Gott und der Gemeinde Ja sagen zueinander und gesegnet werden. In einem Gottesdienst mit Musik, gemeinsamem Singen, schönen Texten, den Sie selber mitgestalten. Wir sind offen für Ihre Ideen und möchten mit Ihnen zusammen einen Gottesdienst entwerfen, der Fröhlichkeit und Feierlichkeit zusammenbringt. Segen: Wir nehmen in Anspruch, dass Gott uns begleitet, inspiriert, herausfordert, wenn wir ihn darum bitten. Das sollen Sie spüren, wenn der Pfarrer, die Pfarrerin Ihnen bei der Segnung die Hände auflegt.
Wer ist zuständig?
Für den Gottesdienst: Zuständig ist immer jener Pfarrer, jene Pfarrerin Ihrer Heimatgemeinde. Wenn Sie nicht wissen, wer das ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenn Sie von außerhalb kommen und in der Lutherkirche heiraten möchten, ist das ebenfalls möglich. Dann buchen Sie die Lutherkirche und besprechen die Gestaltung des Gottesdienstes mit Ihrem Pfarrer, Ihrer Pfarrerin.
Für die Belegung der Lutherkirche ist unser Gemeindeamt zuständig, bitte wenden Sie sich an unser Gemeindeamt, Tel. 0212-287-0.
Achtung, bitte beachten: Mit der Belegung der Kirche ist keine Verabredung bezüglich eines Pfarrers, einer Pfarrerin verbunden. Diese Verabredung müssen Sie direkt mit Ihrem Pfarrer / Ihrer Pfarrerin treffen.
Zusammengefasst:
Für Absprachen mit Ihrem Pfarrer / Ihrer Pfarrerin sind Sie zuständig, für die Buchung der Lutherkirche unser Gemeindeamt.
Was müssen Sie also tun?
Mit dem Wunschtermin sowohl Ihren Pfarrer / Ihre Pfarrerin als auch das Gemeindeamt anrufen. Der Infobrief vom Gemeindeamt hilft dann weiter, Sie können ihn auch herunterladen, siehe unten!
Sollten Sie sich in zuviel Unklarheiten verheddern, helfen wir gerne: Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner, Ihre Ansprechpartnerin - siehe linke Spalte.
Infobrief: Trauung in der Lutherkirche
Und noch eine Anregung: